Reklamationsausschluss

Die eventuell bei Natursteinen auftretenden Abweichungen in Farbe oder Gefüge durch Schattierungen, Flecken, Poren, Einsprengungen, Adern usw. sind naturbedingt und verleihen den Produkten ihre Einzigartigkeit.

Diesbezüglich können weder Gewährleistung noch Haftung für die Lieferung übernommen werden. Abweichungen gegenüber Mustersendungen oder bei Nachlieferungen sind möglich und kein Reklamationsgrund.

Bei Graniten aus dem Bayerischen Wald, bei nordischen Findlingen, bei diversen Gneisen und Quarziten, aber vor allem bei gelben Graniten können sich im Laufe der Zeit aufgrund ihres Eisenanteils farbliche Veränderungen ergeben. Diese Farbänderungen sind, sofern sie aus dem Stein kommen kein Mangel, sondern eine Fortsetzung natürlicher Vorgänge.

Der Lieferant unserer gelben Granitplatten verlangt in seiner Verlegevorschrift bei Splittbettverlegung eine kapillarbrechende Schicht aus Basalt-Splitt. Als nicht geeignet wird Recyclingsplitt, Kalksplitt, tonhaltiger oder eisenoxydhaltiger Splitt eingestuft.

Bei Natursteinen aus China und Indien gibt es Fälle, dass sich die Natursteine mit der Gerbsäure des Holzes der Verpackung einfärben. Diese verblassen im Laufe der Zeit.

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